Arbeitszeugnisse lesen

Allgemeines

Nach dem Ausscheiden aus einem Betrieb erhält der Mitarbeiter ein Arbeitszeugnis. Enthält dieses lediglich Angaben zur Person sowie zu Art und Dauer der Beschäftigung, spricht man von einem einfachen Arbeitszeugnis. Enthält es zusätzlich Bewertungen der Arbeitsleistung, der Qualifikation und des Verhaltens gegenüber Kollegen und Vorgesetzten, spricht man von einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Deutschland und die Schweiz sind die einzigen Länder in Europa, in denen der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf ein solches qualifiziertes Zeugnis hat. Es liegt in der Natur der Sache, dass insbesondere die Bewertungen für den Arbeitnehmer besonders brisant sind, da sie eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für einen künftigen Arbeitgeber darstellen.

Was in diesen Bewertungen stehen darf, ist gesetzlich oder durch die Rechtsprechung geregelt. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 03.03.1993 muss das Zeugnis einerseits wahrheitsgemäß, andererseits aber auch „von verständigem Wohlwollen gegenüber dem Arbeitnehmer getragen sein“ und darf ihm „das weitere Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren. Hinsichtlich der gewählten Wortwahl regelt § 109 der Gewerbeordnung aus dem Jahr 2003, dass das Zeugnis „klar und verständlich formuliert sein“ mussEs darf „keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.“ 

Damit dürfte es eigentlich keine versteckten Botschaften von Arbeitgeber zu Arbeitgeber geben. Tatsache ist aber, dass sich in dem Spannungsfeld zwischen der Pflicht zur Wahrheit einerseits und dem „verständigen Wohlwollen“ andererseits nach wie vor ein Sammelsurium an einschlägigen Formulierungen etabliert hat, die zwar positiv klingen, aber eine ganz andere Botschaft transportieren. Die meisten Prozesse vor Arbeitsgerichten haben eben diese Spezialformulierungen zum Gegenstand – allein in Deutschland jährlich etwa 30.000.

Für Sie als Arbeitnehmer ist es aber wichtig, Ihr Arbeitszeugnis richtig zu interpretieren. Dabei geht es nicht nur um die Frage, was der Arbeitgeber eigentlich ausdrücken wollte und ob sich daraus ein Klagegrund ableiten lässt. Gerade bei kleineren Unternehmen ohne eigene Personalabteilung, in denen möglicherweise nur selten Arbeitszeugnisse ausgestellt werden, kann es auch vorkommen, dass im besten Bemühen um ein gutes Zeugnis Formulierungen Eingang finden, die beim geübten Leser eine verheerende Wirkung entfalten. Die Folgen lassen sich leicht absehen.

 

Kosten

Beauftragen Sie mich mit der Erstellung einer Bewerbung, so ist das Interpretieren Ihres Arbeitszeugnisses im Rahmen der Erstberatung für Sie kostenlos. Möchten Sie lediglich die Bewertungsabsätze im Klartext lesen können, so verrechne ich dafür 40 € + MwSt.